Löschwasser Objektschutz
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Die Bereitstellung von Löschwasser in Deutschland richtet sich nach mehreren technischen DIN-Normen, Richtlinien der Feuerwehren und landesrechtlichen Vorgaben, u. a. nach DIN 14210 – Künstlich angelegte Löschwasserteiche, DIN 14220 – Löschwasserbrunnen und DIN 14230 – Unterirdische Löschwasserbehälter. Für Betreiber, Kommunen und Bauherren ergibt sich daraus ein klar strukturiertes Regelwerk, das sowohl die Löschwassermenge als auch die technische Ausführung von Löschwasserbehältern definiert.